Gremien
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- Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 02. August 2011 00:32
In der Pfarrei gibt es drei Gremien: Den Kirchenvorstand, den Pfarrgemeinderat und den Gemeinderat.
Der Gemeinderat nimmt – unter Beachtung des Pastoralplans und der Belange der Pfarrei – die Verantwortung für die Gemeinde wahr, berät Fragen welche die Gemeinde betreffen, fasst dazu Beschlüsse und trägt für deren Umsetzung Sorge. Die Arbeit der Gemeinderäte der Pfarrei wird – im Sinne des Subsidiaritätsprinzips – durch den Pfarrgemeinderat gefördert und koordiniert. Der Gemeinderat wird alle vier Jahre von den Gemeindemitgliedern gewählt. Er entspricht dem früheren (d.h. vor der Strukturreform) Pfarrgemeinderat. (Quelle: bistum-essen.de)
Aus allen Gemeinderäten der Pfarrei werden Vertreter (i.d.R. die Vorsitzenden der Gemeinderäte) in den Pfarrgemeinderat entsandt, darüber hinaus werden von Pastoralkonferenz Vertreter entsandt. Dieser ist für die pfarrlichen Belange auf Pfarreiebende verantwortlich. Aber auch koordinierende Aufgaben (Terminabsprachen, etc.) finden hier statt. Der Pfarrgemeinderat erarbeitet darüber hinaus den Pastoralplan.
Der Kirchenvorstand wird von allen Mitgliedern der Pfarrei gewählt und verwaltet das Vermögen der Pfarrei und trifft die grundlegenden Entscheidungen (Personal, Haushalt, etc.). Ihm gehören weiterhin der Pfarrer und beratend der Verwaltungsleiter an.


