Noch weit weg, aber jetzt schon relevant: KV- und PGR-Wahlen
Für die Wahlen im November müssen Personen, die aktiv in unserer Pfarrei sind, aber außerhalb der Pfarrei ihren Wohnsitz haben, bis spätestens 9. Juni 2025 (das ist Pfingsten) mitteilen, dass sie in unserer Pfarrei das aktive und/oder passive Wahlrecht wahrnehmen möchten.
Liebe Aktive in der Region St. Johannes, St. Paulus/St. Martin!
Vielleicht haben Sie schon davon gehört, dass im November beide Gremien unserer Pfarrei neu gewählt werden? Es scheint noch weit weg zu sein, aber erfahrungsgemäß gehen die Wochen schnell um.
Und zumindest in einem Punkt gibt es recht schnellen Handlungsbedarf:
Personen, die aktiv in unserer Pfarrei sind, aber außerhalb der Pfarrei ihren Wohnsitz haben, müssen bis spätestens 9. Juni 2025 mitteilen, dass sie in unserer Pfarrei das aktive und/oder passive Wahlrecht wahrnehmen möchten.
Diese Mitteilung geht formlos an die Pfarrei per E-Mail unter St.Franziskus.Bochum-Weitmar@bistum-essen.de oder schriftlich per Brief an die Pfarrei St. Franziskus, Franziskusstraße 11, 44795 Bochum.
Da es zwei Wahlen sind, machen Sie bitte deutlich, ob Sie den Antrag für den PGR und/oder den KV stellen. Sie können auch gerne die Formulare nutzen, die auf der Homepage www.Kirche-neu-gestalten.de bereitgestellt werden.
Bitte geben Sie die Infos an alle weiter, die sich in Ihrem Verband/Ihrer Gruppe engagieren. Danke!
Übrigens:
Wahlberechtigt sind bei der PGR-Wahl alle ab 14 Jahren, gewählt werden dürfen alle ab 16 Jahren.
Bei der Wahl des Kirchenvorstands sind alle ab 16 Jahre wahlberechtigt und (fast) alle zwischen 18 und 75 Jahren haben das passive Wahlrecht.
Für weitere Information: Hier der Link zur Homepage des Bistums.